Buchhaltung und Lohnbuchhaltung haben sich zu anspruchsvollen Dienstleistungen entwickelt,
die ein hohes Maß an fundiertem und aktuellem Fachwissen erfordern.
Als Steuerfachwirt stelle Ich Ihnen gerne meine Kenntnisse
und meine langjährigen Erfahrungen zur Verfügung.
Befugnis nach § 6 Nr. 3,4 Steuerberatungsgesetz